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Die neuen AGB von mobile.de
Die BVfK-rechtsabteilung hat die aktuellen AGB’S mit den kommenden Änderungen, die ab dem 05.01.2017 in Kraft treten, verglichen. Mobile.de wird ab 05.01.2017 ein Service Modell mit unterschiedlichen Preisen zu unterschiedlichen Paketen anbieten. Der Kunde kann dann zwischen dem Kompakt-, Komfort- und Premium-Paket wählen.
Hier der Link zu alten Preisliste:
http://cms.mobile.de/de/haendler_informationen/preisliste.html.
Hier der Link zu neuen Preisliste:
http://cms.mobile.de/de/haendler_informationen/preisliste_neu.html
Die von den Änderung en betroffen Paragraphen wurden einem „vorher – nachher Vergleich“ unterzogen. Die Änderungen wurden rot markiert:
Bisherige Regelung bis zum 04.01.2017:
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Die von mobile.de geschuldete Leistung besteht darin, eine Eingabemaske für Inserate bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Inserate freizuschalten und die Abrufbarkeit der Inserate aus den mobile.de Datenbanken über das Internet für den mit dem Teilnehmer vereinbarten Zeitraum zu ermöglichen. mobile.de Neuwagen bietet dem Teilnehmer darüber hinaus die Möglichkeit, Neuwagen-Anfragen von Nutzern zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung des Teilnehmers für mobile.de Neuwagen mit den von ihm angebotenen Marken erforderlich.
2. Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Inserate in die mobile.de Datenbanken einstellen. Die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage der hierfür geltenden mobile.de Preisliste für die Nutzung des Händlerbereichs (http://cms.mobile.de/de/haendler_informationen/preisliste.html ) im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses.
Neue Regelung bzw. Ergänzung ab dem 05.01.2017:
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Die von mobile.de geschuldete Leistung besteht darin, eine Eingabemaske für Inserate bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Inserate freizuschalten und die Abrufbarkeit der Inserate aus den mobile.de Datenbanken über das Internet für den mit dem Teilnehmer vereinbarten Zeitraum zu ermöglichen. mobile.de Neuwagen bietet dem Teilnehmer darüber hinaus die Möglichkeit, Neuwagen-Anfragen von Nutzern zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung des Teilnehmers für mobile.de Neuwagen mit den von ihm angebotenen Marken erforderlich. Für die Nutzung von mobile.de Neuwagen durch die Teilnehmer des Händlerbereichs gilt zudem der mobile.de Grundsatz für Neuwagen (http://cms.mobile.de/de/home/neuwagen_grundsatz.html )
2. Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Inserate in die mobile.de Datenbanken einstellen. mobile.de bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, aus verschiedenen Leistungspaketen sowie Dienstleistungen zu wählen. Die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Leistungspakete und Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage der hierfür geltenden mobile.de Preisliste für die Nutzung des Händlerbereichs (http://cms.mobile.de/de/haendler_informationen/preisliste.html ) im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses.
Bisherige Regelung bis zum 04.01.2017:
§ 5 Abrechnung, Fälligkeit und Höhe der Vergütung, Zahlung
1. Die monatliche Teilnahmegebühr wird von mobile.de im Nachhinein für den abgelaufenen Monat berechnet und erhoben. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg durch Übersendung einer Rechnung per E-Mail. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist nach Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
2. Die monatliche Teilnahmegebühr wird nach dem in der jeweils geltenden Preisliste (http://cms.mobile.de/de/haendler_informationen/preisliste.html) ausgewiesenen Staffelpaketmodell berechnet. Ein Staffelpaket setzt sich aus den Einstellgebühren und einer Staffelgebühr zusammen. Die Höhe der Staffelgebühr richtet sich nach der Anzahl der am Tag im Monatsdurchschnitt in der Datenbank eingestellten Inserate. Zur Ermittlung des Monatsdurchschnitts wird mobile.de den Inseratsbestand jedes Teilnehmers täglich festhalten und die ermittelte Anzahl der Inserate speichern. Am ersten Werktag des Folgemonats wird die Summe der täglich festgestellten Inserate ermittelt und durch die Anzahl der Tage des jeweiligen Kalendermonats dividiert. Dieser Durchschnittswert wird, soweit es sich nicht um eine ganze Zahl handelt, nach unten auf die nächste ganze Zahl abgerundet und nach den Preisstaffeln abgerechnet.
Neue Regelung bzw. Ergänzung ab dem 05.01.2017:
§ 5 Abrechnung, Fälligkeit und Höhe der Vergütung, Zahlung
1. Die monatliche Teilnahmegebühr wird von mobile.de im Nachhinein für den abgelaufenen Monat berechnet und erhoben. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg durch Übersendung einer Rechnung per E-Mail. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist nach Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
2. Die monatliche Teilnahmegebühr berechnet sich nach dem in der jeweils geltenden Preisliste (http://cms.mobile.de/de/haendler_informationen/preisliste.html ) ausgewiesenen Staffelpaketmodell und dem durch den Teilnehmer gewählten Service-Modell. Ein Staffelpaket setzt sich aus den Einstellgebühren und einer Staffelgebühr zusammen. Die Höhe der Staffelgebühr richtet sich nach der Anzahl der am Tag im Monatsdurchschnitt in der Datenbank eingestellten Inserate. Zur Ermittlung des Monatsdurchschnitts wird mobile.de den Inseratsbestand jedes Teilnehmers täglich festhalten und die ermittelte Anzahl der Inserate speichern. Am ersten Werktag des Folgemonats wird die Summe der täglich festgestellten Inserate ermittelt und durch die Anzahl der Tage des jeweiligen Kalendermonats dividiert. Dieser Durchschnittswert wird, soweit es sich nicht um eine ganze Zahl handelt, nach unten auf die nächste ganze Zahl abgerundet und nach den Preisstaffeln abgerechnet. Werden mehr Fahrzeuge eingestellt als in der höchsten Preisstaffel enthalten, berechnet mobile.de eine Einstellgebühr für jedes weitere Fahrzeug gemäß der jeweils geltenden Preisliste. Die von mobile.de angebotenen Service-Modelle beinhalten ergänzende Leistungskontingente, die dem Teilnehmer im Abrechnungszeitraum zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Bisherige Regelung bis zum 04.01.2017:
§ 6 Preisänderungen / Änderung der AGB-HB
1. Preisänderungen werden von mobile.de so rechtzeitig angekündigt, dass der Teilnehmer das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist mit Beendigungszeitpunkt vor Geltung der neuen Preise beenden kann. Soweit er dieses Recht nicht ausübt und die Leistungen von mobile.de nach dem Geltungsdatum der Preisänderung weiter in Anspruch nimmt, wird die Preisänderung für beide Vertragspartner verbindlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Preisänderung.
2. mobile.de kann diese AGB-HB mit einer Frist von zwei Wochen und ohne Nennung von Gründen ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Teilnehmern schriftlich oder per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird. Auf diese Folge wird der Teilnehmer bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hingewiesen.
Neue Regelung bzw. Ergänzung ab dem 05.01.2017:
§ 6 Preisänderungen / Änderung der AGB-HB
1. Preisänderungen werden von mobile.de so rechtzeitig angekündigt, dass der Teilnehmer das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist mit Beendigungszeitpunkt vor Geltung der neuen Preise beenden kann. Soweit er dieses Recht nicht ausübt und die Leistungen von mobile.de nach dem Geltungsdatum der Preisänderung weiter in Anspruch nimmt, wird die Preisänderung für beide Vertragspartner verbindlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Preisänderung.
2. mobile.de kann den Teilnehmern Änderungen dieser AGB-HB mit einer Frist von zwei Wochen und ohne Nennung von Gründen anbieten. Die geänderten Bedingungen werden den Teilnehmern schriftlich oder per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Das Änderungsangebot von mobile.de gilt als angenommen als akzeptiert, sofern der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird. Auf diese Folge wird der Teilnehmer im Rahmen des Änderungsangebots besonders hingewiesen.
Bisherige Regelung bis zum 04.01.2017:
§ 10 Datenbankaktualität, Löschen von Inseraten, Administrieren, Sicherungskopien
1. Um die Fahrzeugsuche möglichst interessant und erfolgreich zu gestalten, ist mobile.de um Datenaktualität bemüht. Aus diesem Grunde sollen Fahrzeuginserate, sobald das angebotene Fahrzeug verkauft wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar ist, von dem Teilnehmer gelöscht werden.
Neue Regelung bzw. Ergänzung ab dem 05.01.2017:
§ 10 Datenbankaktualität, Fahrzeugsuche, Löschen von Inseraten, Administrieren, Sicherungskopien
1. Um die Fahrzeugsuche möglichst interessant und erfolgreich zu gestalten, ist mobile.de um Datenaktualität bemüht. Aus diesem Grunde sollen Fahrzeuginserate, sobald das angebotene Fahrzeug verkauft wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar ist, von dem Teilnehmer gelöscht werden. Zur besseren Auffindbarkeit von Fahrzeugen mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen kann mobile.de Angaben zur Ausstattung aus dem Freitext des Inserats als auswählbare Ausstattungsmerkmale in der Detailsuche anzeigen.
Bisherige Regelung bis zum 04.01.2017:
§ 12 Bewertungssystem
1. mobile.de stellt ein System zur Bewertung von Händlern zur Verfügung. Das Bewertungssystem ermöglicht Nutzern von mobile.de die Bewertung von Teilnehmern. Ferner können Teilnehmer eine Antwort auf die Bewertungen der mobile.de Nutzer geben. Das Bewertungssystem ist integraler Bestandteil des mobile.de Dienstes. Die Bewertungen des Teilnehmers werden im Zusammenhang mit den Inseraten und dem Auftritt des jeweiligen Händlers im Rahmen des mobile.de Dienstes angezeigt; eine Möglichkeit zur Deaktivierung besteht nicht. Die Nutzung des Bewertungssystems richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen sowie nach dem Grundsatz für Händlerbewertungen.
7. mobile.de kann das Bewertungssystem als Teil des mobile.de Dienstes selbst und durch Dritte gem. der in § 2 (3) niedergelegten Bestimmungen bewerben. Dem Teilnehmer ist eine Einbindung der Inhalte des Bewertungssystems (z. B. der Bewertungsergebnisse) außerhalb des mobile.de Dienstes untersagt, sofern mobile.de der Einbindung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Der Teilnehmer ist ohne entsprechende Zustimmung von mobile.de insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte auf anderen Webseiten (z. B. seiner Homepage) oder in sonstige Werbematerialien einzubinden oder Verweise auf das Bewertungssystem bzw. dessen Inhalte aufzunehmen, etwa um das Vertrauen in sein Angebot zu erhöhen.
Neue Regelung bzw. Ergänzung ab dem 05.01.2017:
§ 12 Bewertungssystem
1. mobile.de stellt ein System zur Bewertung von Händlern zur Verfügung. Das Bewertungssystem ermöglicht Nutzern von mobile.de die Bewertung von Teilnehmern. Ferner können Teilnehmer eine Antwort auf die Bewertungen der mobile.de Nutzer geben. Das Bewertungssystem ist integraler Bestandteil des mobile.de Dienstes. Die Bewertungen des Teilnehmers werden im Zusammenhang mit den Inseraten und dem Auftritt des jeweiligen Händlers im Rahmen des mobile.de Dienstes angezeigt; eine Möglichkeit zur Deaktivierung besteht nicht. Abhängig vom gewählten Service-Modell kann dem Teilnehmer die Möglichkeit angeboten werden, die erhaltenen Bewertungen im Rahmen des eigenen Onlineangebots darzustellen. Die Nutzung des Bewertungssystems richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen sowie nach dem Grundsatz für Händlerbewertungen.
7. mobile.de kann das Bewertungssystem als Teil des mobile.de Dienstes selbst und durch Dritte gem. der in § 2 (3) niedergelegten Bestimmungen bewerben. Dem Teilnehmer ist eine Einbindung der Inhalte des Bewertungssystems (z. B. der Bewertungsergebnisse) außerhalb des mobile.de Dienstes untersagt, sofern mobile.de der Einbindung nicht schriftlich oder anderweitig (z.B. im Rahmen eines gewählten Service-Modells) ausdrücklich zugestimmt hat. Der Teilnehmer ist ohne entsprechende Zustimmung von mobile.de insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte auf anderen Webseiten (z. B. seiner Homepage) oder in sonstige Werbematerialien einzubinden oder Verweise auf das Bewertungssystem bzw. dessen Inhalte aufzunehmen, etwa um das Vertrauen in sein Angebot zu erhöhen. Sofern die Einbindung mit Zustimmung durch mobile.de erfolgt, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Einbindung unter Beachtung der ggf. gesondert dargestellten Bedingungen sowie gesetzlichen Regelungen vorzunehmen.
MG